Anreiseinfos und Auflagen für den 18.08.18

Auflagen 18.08.18

Vorneweg. Der Aufmarsch in Spandau ist genehmigt und findet statt. Der Aufmarsch wird trotzdem kein Spaziergang. Recht haben und Recht bekommen ist in der Bundesrepublik nicht automatisch das selbe.

Die Berliner Versammlungsbehörde hat bisweilen eine sehr eigene Auslegung des Versammlungsgesetzes und wird dabei von Politbonzen wie dem Spandauer Bundestagsabgeordnete Kai Wegner (CDU) oder dem Innensenator Andreas Geisel (SPD), denen das Versammlungsrecht herzlich egal zu sein scheint, flankiert.

Ihre Furcht, dass Spandau ein „Wallfahrtsort für Neonazis“ werden könnte, scheint sie vergessen zu lassen, dass es zumindest auf dem Papier auch in dieser Republik Gesetze gibt, die am kommenden Sonnabend zu gelten haben. Für alle…

Offensichtlich keine Selbstverständlichkeit in einer Rot-Rot-Grün regierten Stadt. Wir sind uns der möglichen Probleme dieser Konstellation aber bewusst und entsprechend vorbereitet.

Egal wie es läuft. Am kommenden Wochenende werden die Medien die Geschehnisse, um den Tod von Rudolf Heß nicht ignorieren können. Es wird egal sein wie viele Meter wir am Ende in Spandau laufen werden. Der Wunschtraum das Thema aus der Öffentlichkeit rauszuhalten und totzuschweigen ist schon jetzt gescheitert. Das Bild mit dem die Forderung nach einer rechtsstaatlichen Aufarbeitung der Todesumstände am Ende des Tages um die Welt geht, bestimmen wir als Teilnehmer.

Spandau wird auch in diesem Jahr keine Demonstration wie jede andere. Linke, Gutmenschen und der etablierte Parteienfilz haben inzwischen verstanden, dass wir es ernst meinen und wir es auch in einer Rot-Rot-Grün regierten Stadt verstehen Veranstaltungen zu organisieren und durchzuführen. Der noch größere Aufschrei in diesem Jahr ist nur die Reaktion darauf wie sehr sie unser Auftritt bereits im letzten Jahr getroffen hat. In diesem Jahr werden wir alles daran setzen den Eindruck vom Vorjahr noch zu übertreffen und das wird der Gegner mit allen Mitteln verhindern wollen. Behaltet das immer im Hinterkopf.

Wir hatten von Anfang an angekündigt, dass Spandau eine Veranstaltung ist, die von den Teilnehmern lebt. Wir alle investieren Zeit, Arbeit und Geld in dieses Thema, weil es wichtig finden, dass wir Veranstaltungen schaffen, die frei von Gruppenegoismen wichtige Zeichen setzen.

Am kommenden Sonnabend gelten daher auch wieder unsere internen Auflagen.

Anreise:

Es wird Vorabtreffpunkte für größere Reisegruppen geben. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Treffpunkte nicht einfach veröffentlicht werden. Wer das Gefühl hat, dass er die Info dringend benötigen wird, wendet sich am besten Mal an die üblichen Verdächtigen, also Organisatoren von Reisebussen und größerer Reisegruppen und wartet ab, was aus der Richtung kommt. Es wird keine Informationsweitergabe an unbekannte Personen geben!

Treffpunkt für alle Teilnehmer ist der Bahnhof Spandau.
Bitte achtet darauf, dass Ihr den Bahnhof Spandau bis 12 Uhr erreicht habt.

Im vergangenen Jahr sorgten Verspätungen vieler Reisegruppen dafür, dass die Polizeiführung vor Ort viel Spielraum für Manöver hatte unsere Wegstrecke zu beschneiden und uns eine Mitschuld für die dafür als Vorwand genutzten Blockaden anzudichten. Das wollen wir in diesem Jahr vermeiden. Also seid pünktlich!

Polizei wird in Spandau reichlich vor Ort sein, achtet also bitte bereits bei der Anreise auf Euer Erscheinungsbild und Euer Verhalten. Sorgt dafür, dass Ihr keine polizeilichen Maßnahmen wegen angeblicher Verstöße gegen die Auflagen provoziert. Das würde den Beginn der Versammlung unnötig verzögern und wäre wieder eine Steilvorlage für die Einsatzleitung den Marsch zu behindern.

Wir erwarten von jedem Teilnehmer ein hohes Maß an Disziplin. Niemand von uns ist bereit sich am Sonnabend einfach vorführen zu lassen, aber um entsprechend reagieren zu können, brauchen wir die Disziplin aller Teilnehmer. Vertraut uns. Wir haben an dem Tag alle das selbe Ziel!

Hier die Liste der für die Teilnehmer wesentlichen polizeilichen Auflagen:

2. Jede Verherrlichung von „Rudolf Heß“ in Wort, Schrift oder Bild wird untersagt.

3. Die Verwendung von Fahnen – außer der Bundesflagge und den Flaggen der bestehenden deutschen Bundesländer sowie der Flagge der Europäischen Union und den Flaggen von deren Mitgliedsstaaten, deren Einsatz unbeschränkt bleibt – wird mit der Maßgabe gestattet, dass eine Fahne pro 25 Teilnehmende verwendet werden darf. Nicht mitgeführt werden dürfen Fahnen, die gesetzlich verboten sind.

5. Untersagt wird die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder gleichartigen Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung sowie das gemeinsame Tragen von dunklen Springerstiefeln, Bomberjacken in den Farben schwarz, blau, militärgrün und dunkelrot und militärischen Kopfbedeckungen.

6. In Versammlungsreden und Sprechchören sowie auf Transparenten unterbleiben Aussagen, die das NS-Regime, seine Organisationen und deren (auch selbst ernannten) Folgeorganisationen sowie verbotene Parteien und Vereine einschließlich deren Nachfolge- und Ersatzorganisationen glorifizieren, verharmlosen oder sonst wiederbeleben.

Untersagt werden des Weiteren Sprüche, in denen zu Gewalt gegenüber Dritten aufgerufen wird sowie das Verlesen von Namenslisten „politischer Gegner/innen“ in Verbindung mit bedrohenden und gewaltimplizierenden Zusätzen.

Gleiches gilt für Druckwerke, Transparente und musikalische Darbietungen, die bei Ihrem Aufzug Verwendung finden.

Lest und beherzigt dazu noch die internen Auflagen und lasst uns das Wochenende zu einem Erfolg machen! Mord verjährt nicht!

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