Mord ist das einzige Verbrechen, das nicht verjährt!

Am 17. August 1987 endete nach 46 Jahren Haft das Leben des letzten Häftlings im Spandauer Vier-Mächte-Gefängnis unter mysteriösen Umständen.

Am Tag des Todes verbreitete sich die Nachricht, dass Rudolf Heß in den frühen Nachmittagsstunden im Alter von 93 Jahren Selbstmord begangen habe. Innerhalb weniger Tage tischten die alliierten Gefängnisdirektoren vier Versionen zum Hergang des angeblichen Selbstmordes auf.

Jede Version steigerte dabei nur die Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Selbstmord-These. Parallel dazu wurde von der Familie des Verstorbenen mit der Unterstützung einer breiten Öffentlichkeit versucht das Ende des alten Manns von Spandau aufzuarbeiten. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen konnten nie mit den präsentierten Selbstmord-Thesen in Einklang gebracht werden. Bis heute ist das Ende von Rudolf Heß nicht zweifelsfrei geklärt. Ein Grund dafür war die Sperrfrist, die die Engländer auf die Heß-Akten gelegt hatten. Ohne diese Akten blieb es unüberprüfbar, ob es wirklich Belege für die Selbstmord-These gibt oder ob ein Verbrechen verschleiert werden soll.

In diesem Jahr jährt sich der Tod des letzten Häftlings im 1000 Mann Gefängnis zum 30. Mal. Damit endet auch die offizielle Sperrfrist der mit dem Todesfall in Zusammenhang stehenden Akten. Endlich scheint es möglich zu werden diesen Fall mit rechtsstaatlichen Mitteln aufzuarbeiten und abseits jeder Propaganda aufzuklären.

Das Interesse der Bundesrepublik das Schicksal von Rudolf Heß aufzuklären, scheint bis heute gering zu sein. 30 Jahre nach seinem Tod, 72 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, 76 Jahre nach dem Flug nach England, wirkt es immer noch so als würde man am liebsten einen Mantel des Schweigens um die Hintergründe legen wollen. Ein ungeschickter Schachzug für einen Staat, in dem alle Menschen die gleichen Rechte haben sollen.

Unabhängig von der Bedeutung eines Menschen für die Zeitgeschichte, ist es die Aufgabe eines Rechtsstaats sich der Klärung der Frage zu stellen, ob das Leben eines Menschen durch Mord oder Selbstmord endete. Ein Todschweigen des Falles kann und darf in einem Rechtsstaat nicht möglich sein.

Am 19. August 2017 wollen wir daher der Forderung nach der Freigabe der Akten und damit der endgültigen Aufarbeitung der Umstände des Todes von Rudolf Heß in Berlin-Spandau öffentlich Ausdruck verleihen.

30 Jahre Propaganda und Mutmaßungen sind genug!

Diese Internetseite wird in den nächsten Wochen und Monaten die Mobilisierung zur Demonstration unter Motto „Mord verjährt nicht! Gebt die Akten frei – Recht statt Rache!“ begleiten.

3 Gedanken zu „Mord ist das einzige Verbrechen, das nicht verjährt!“

  1. An den Selbstmord von Rudolf Hess glaube ich nicht. Er wurde durch den britischen Geheimdienst umgebracht, weil er zuviel wußte. Die Sperrung der Akten durch die Engländer zeigt, daß diese ein schlechtes Gewissen haben.

  2. Tja,das haben sich die Dunkelmänner sicherlich anders vorgestellt.-Sie dachten wohl,mit dem Schleifen seines Grabes hätten sie auch den Namen des großen Friedensfürsten aus der Welt getilgt. Aber weit gefehlt! Denn wie heißt es doch so treffend und schön: “Was gewesen,kehrt nie wieder. Ging es aber leuchtend nieder,leuchtet’s lange noch zurück!“

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