Ein paar rechtliche Hinweise

Polizeiliche Auflagen

Seit heute gibt es einen Auflagenbescheid für das kommende Wochenende. Keine besondere Überraschung. Der Marsch in Spandau wurde genehmigt wie er angemeldet wurde. Unterm dem Motto „Mord verjährt nicht! Gebt die Akten frei! Recht statt Rache!“ wird am 19.08. in Spandau die überfällige Aufklärung des Todes von Rudolf Heß gefordert werden.

In den letzten Wochen wurden wir häufiger nach möglichen Motiven für Banner und Plakate gefragt. Wir haben dabei immer auf die Problematik des Paragraphen 130, Absatz 4 des Strafgesetzbuchs hingewiesen.

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

Mit diesem Paragraph wurden zum Beispiel in der Vergangenheit bereits zeitgenössische Aufnahmen von Rudolf Heß kriminalisiert. Kompetente Juristen sind im Moment der Ansicht, dass zeitgenössische Bilder von Rudolf Heß sicherlich in Ermittlungsverfahren enden werden.

Aus dem Kontext des Kooperationsgesprächs war bereits klar, dass Äußerungen wie „Friedensflieger“ nicht erwünscht sein würden. Das war absehbar, da bereits seit dem Verbot der Wunsiedelveranstaltungen mit vielen Äußerungen, die damals genutzt wurden, um das Leben von Rudolf Heß zu beschreiben, im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung heute nicht mehr gearbeitet werden kann.

Das ist bei dem angemeldeten Motto, aber auch nebensächlich. Es geht um eine Anklage und um Gerechtigkeit!

Den Rahmen für die Versammlung am Sonnabend wird im Wesentlichen die folgende Auflage liefern:

Jede Verherrlichung von „Rudolf Heß“ in Wort, Schrift oder Bild wird untersagt.

Im Fließtext zu dieser Auflage wird noch einmal auf den Paragraphen 130, Absatz 4 Bezug genommen. Die Berliner Polizei unterstreicht dabei, dass „jedwede Thematisierung von Rudolf Heß in verherrlichender Weise“ „diesen Tatbestand“ erfüllen würde.

Explizit genannt werden Bezeichnungen wie „Friedensflieger“ und „Märtyrer des Friedens“. Die Liedzeile „Sein Glaube war stärker als Kerker und Schmerzen“ sei wie die Bezeichnung „Friedensflieger“ eine Glorifizierung und Mythologisierung von Rudolf Heß und wäre daher als strafbar anzusehen.

Unabhängig davon ob die Meinung der Berliner Polizei in einem Strafverfahren bestand haben würde oder nicht, ist klar, welche Richtung im Vorgehen der Polizei am Sonnabend in Spandau zu erwarten sein wird.

Achtet daher bitte bei der Wahl der Aufschrift für Eure Transparente darauf Euch nicht unnötig strafbar zu machen. Aussagen, die sich direkt auf das Versammlungsmotto beziehen, sind unkritisch und nicht strafbar!

Am Sonnabend geht es darum ein Zeichen zu setzen für die Wahrheit.

Nur zu gerne würde man uns von der Straße fernhalten. Tut ihnen also nicht den Gefallen, sondern sorgt dafür, dass 30 Jahre nach dem tragischen Ende von Rudolf Heß endlich Licht ins Dunkel gebracht werden kann!

Der Wahrheit eine Gasse! Unser Auftreten wird für sich sprechen. Versprochen!

Ein Gedanke zu „Ein paar rechtliche Hinweise“

  1. Einen herzlichen Dank an den Veranstalter.
    Wir waren von der gewohnten Disziplin und Verhalten der einzelnen Kameraden begeistert.
    Durch dessen Verhalten habt ihr die Bewegung in der ganzen Welt einen großen Gefallen getan. DANKE dafür!
    Die vorgetragenen Reden waren ebenfalls von gr. Wichtigkeit und der Wahrheit entsprechend und auch hierfür DANKE !

    Ich wünsche mir für die Zukunft weitere Aktionen in dieser Art und wünsche euch nur das Beste.
    Viele kameradschaftliche GrüSSe aus Berlin Buch

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