Ein paar rechtliche Hinweise

Seit heute gibt es einen Auflagenbescheid für das kommende Wochenende. Keine besondere Überraschung. Der Marsch in Spandau wurde genehmigt wie er angemeldet wurde. Unterm dem Motto „Mord verjährt nicht! Gebt die Akten frei! Recht statt Rache!“ wird am 19.08. in Spandau die überfällige Aufklärung des Todes von Rudolf Heß gefordert werden. „Ein paar rechtliche Hinweise“ weiterlesen

Interne Auflagen

Unabhängig von den Auflagen der Polizei, gibt es Auflagen der Versammlungsleitung, die jeder Teilnehmer zu beachten hat.

Die Wirkung einer Veranstaltung hängt nicht nur mit einer möglichst hohen Teilnehmerzahl zusammen. Jeder Teilnehmer ist ein Mosaikstein, der das Bild der Veranstaltung mitprägt.

Für alle Teilnehmer des Aufzuges gilt daher:

  • Keine Interviews oder Gespräche mit den anwesenden Medien.
  • Während Marsch und Kundgebungen herrscht Alkohol- und Rauchverbot.
  • Mobiltelefone sind während des Marsches auszuschalten.
  • Achtet auf einen dezenten und dem Thema entsprechenden Kleidungsstil
    (keine Tarnkleidung oder alliierte Militärkleidung jeglicher Art.)
    Helle Oberbekleidung, weißes Hemd oder T-Hemd, ist erwünscht.
  • Zugelassen sind nur schwarz-weiß-rote Fahnen und themenbezogene Transparente.
  • Es ist nur den von der Versammlungsleitung eingesetzten Personen gestattet, Bild- und Filmaufnahmen zu machen.
  • Die eingesetzten Ordner sind keine Statisten, die Teilnehmer des Aufmarsches schikanieren wollen, sondern Helfer der Versammlungsleitung, um das würdige Bild, das von diesem Tag ausgehen soll, umzusetzen. Begegnet ihnen entsprechend.

Zeigt in Wort und Tat, dass das bessere Deutschland nicht unter dem Schutt der Zeit verschwunden ist. Zeigt, dass Ihr Teil des besseren Deutschlands seid!

Taten graben Furchen, Worte tilgt der Regen!

Zwischenstand zum 19. August

In den letzten Wochen ist Schwung in das Thema geraten. Die Presse beginnt unsere Demonstration aufzugreifen und verliert sich dabei meist nur in völlig haltlosen Vermutungen über die Motivation des Veranstalterkreises, statt sich mit dem eigentlichen Anlass auseinanderzusetzen.

Das Ende der Sperrfrist der Akten im „Todesfall“ Rudolf Heß und die damit möglich scheinende Aufklärung eines potentiellen Mordfalls scheint kein Thema zu sein an das sich bundesdeutsche Medien heranwagen werden. Abseits dieses erwartbaren Schauspiels, haben wir die Arbeit vorangetrieben und neben etlichen Tausend Plakaten, Aufklebern und Flyern, die zur Mobilisierung versandt wurden, auch das Kooperationsgespräch mit der Berliner Versammlungsbehörde geführt.

Es wäre übertrieben, wenn wir behaupten würden, dass alle diskutierten Punkte zu einem vollständig zufriedenstellenden Ergebnis geführt hätten, aber abgesehen von einzelnen Detailfragen ist die Ausgangssituation für den 19.08.2017 bereits ohne Rechtskampf ziemlich gut.

Wir warten im Moment auf den Auflagenbescheid und werden dann genauere Infos, Auflagen, etc. für alle Teilnehmer veröffentlichen. Macht Euch keine Gedanken. Alles was wir tun ist stets mit versierten Rechtsanwälten abgestimmt.

Bis dahin liegt es an Euch wie erfolgreich die Demonstration zur Freigabe der Akten am Ende sein wird. Macht mobil und sorgt dafür, dass auch in Eurer Region klar ist, dass es am 19.08. in Spandau nicht einfach nur um die Aufklärung eines mysteriösen Todesfalls geht, sondern auch die stets proklamierte Rechtsstaatlichkeit dieses Systems auf die Probe gestellt wird. Der Vorwurf, dass man Mörder gewähren lässt, um Geschichtsschreibung und Vasallentreue nicht zu gefährden, ist nicht mit dem Bild eines Rechtsstaat in Einklang zu bringen und kann also nicht im Sinne der Bundesrepublik sein.

Bis der Auflagenbescheid vorliegt und die Wegstrecke damit bestätigt ist, bleibt es dabei, dass wir als Treffpunkt nur Spandau angeben.

Klar ist aber, dass wir uns um 12 Uhr in Spandau versammeln werden.
Plant Eure Anreise also bitte entsprechend. Weitere Infos folgen zeitnah.

 

Nationalisten aus ganz Europa rufen nach Spandau

Noch zwei Monate bis zum Marsch in Spandau.

Auch wenn das Thema „Aktenfreigabe im Fall Rudolf Heß“ in Anbetracht der tagespolitischen Ereignisse für manchen wie ein Nebenkriegsschauplatz wirken mag, ist das Interesse an der Aufklärung der Todesumstände von Rudolf Heß enorm.

Aus weiten Teilen Europas erreichten uns Zusendungen, die die Wichtigkeit des Themas unterstrichen. Auch wenn klar ist, dass sich nicht aus jeder Nation größere Reisegruppen auf den Weg nach Spandau machen können, werden die Vorgänge rund um die geforderte Aktenfreigabe aufmerksam verfolgt und nach Kräften unterstützt.

Um den europäischen Charakter unseres Anliegens zu unterstreichen, veröffentlichen wir den Aufruftext in neun zusätzlichen Sprachen.
Der Text kann in den folgenden Sprachen abgerufen werden:

Wir danken den Kameraden für die Übersetzung des Aufrufs und die damit auch praktisch zum Ausdruck gebrachte Solidarität. Gerechtigkeit und geschichtliche Wahrheit liegen im Interesse aller Völker Europas.

Ergänzung 29.06.17: Griechische, finnische, spanische und bulgarische Übersetzung ergänzt.

Mord ist das einzige Verbrechen, das nicht verjährt!

Am 17. August 1987 endete nach 46 Jahren Haft das Leben des letzten Häftlings im Spandauer Vier-Mächte-Gefängnis unter mysteriösen Umständen.

Am Tag des Todes verbreitete sich die Nachricht, dass Rudolf Heß in den frühen Nachmittagsstunden im Alter von 93 Jahren Selbstmord begangen habe. Innerhalb weniger Tage tischten die alliierten Gefängnisdirektoren vier Versionen zum Hergang des angeblichen Selbstmordes auf.

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